Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hausmeisterservice Christian Klein – Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Hausmeister-, Objektbetreuungs-, Garten- und Außenpflege-, Reinigungs-, Winterdienst- sowie sonstige vereinbarte Serviceleistungen zwischen Hausmeisterservice Christian Klein, Christian Klein, Augustinergasse 19, 61169 Friedberg (Hessen), und seinen Auftraggebern. Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Darstellungen von Leistungen auf der Website stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, eine Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der beauftragten Leistung zustande.
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen konkreten Vereinbarung. Tätigkeiten, die eine besondere handwerks-, zulassungs- oder sonstige öffentlich-rechtliche Berechtigung voraussetzen, werden nur ausgeführt, soweit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
3. Preise, Zusatzleistungen und Material
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise. Soweit zusätzliche Arbeiten erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht werden, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden diese nur nach entsprechender Abstimmung zusätzlich berechnet.
Material-, Entsorgungs-, Fahrt- oder Fremdkosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder sich ihre Vergütung aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
4. Termine, Witterung und Leistungshindernisse
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei witterungsabhängigen Arbeiten, insbesondere Gartenpflege, Außenreinigung und Winterdienst, können Zeitpunkt und Umfang der Leistung von den tatsächlichen Wetter- und Sicherheitsbedingungen abhängen.
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht ausgeführt werden, wird der Auftraggeber hierüber möglichst zeitnah informiert. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zur Durchführung erforderlichen Flächen und Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und informiert über erkennbare Gefahren, Besonderheiten oder empfindliche Gegenstände, die für die Ausführung relevant sind. Erforderliche Schlüssel oder Zugangsmittel werden nur nach ausdrücklicher Absprache überlassen und sorgfältig behandelt.
6. Ausführung durch Dritte
Der Auftragnehmer darf geeignete Erfüllungsgehilfen oder fachlich geeignete Drittunternehmen einsetzen, soweit nicht ausdrücklich persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Erfüllung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
7. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit die vereinbarte Tätigkeit rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist und eine Abnahme nach der Art der Leistung vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Gegenüber Verbrauchern gelten für eine Abnahmefiktion ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen.
8. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte. Dem Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich vorgesehen, Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Gesetzliche Rechte auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Zahlung und Verzug
Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt bzw. innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist fällig. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregelungen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geltend gemachter Verzugsschaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
11. Laufende und wiederkehrende Leistungen
Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen gelten Laufzeit und Kündigungsfrist der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Soweit gegenüber Verbrauchern eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Anforderungen und Kündigungsmöglichkeiten.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, gelten für einen etwaigen Wertersatz und das mögliche Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Voraussetzungen. Für ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten können gesetzliche Ausnahmen gelten.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Die gesetzlich erforderlichen Angaben zur Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werden in der Anbieterkennzeichnung bzw. an der gesetzlich vorgesehenen Stelle bereitgestellt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ein gesetzlich zulässiger Gerichtsstand vereinbart werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.